FAQ - zur Fachschule für Technik

Vor Beginn der Ausbildung sind viele offenen Fragen zu Zugangsvoraussetzungen (Nachweise zu Schulabschlüssen, erforderliche Berufspraxis, etc.), Fördermöglichkeiten, Unterrichtsmaterialien, Literatur und vielen anderen Dingen zu klären. Bitte schauen Sie in die FAQs, dort haben wir häufig gestellte Fragen beantwortet und geben Ihnen Hinweise für den Start der Ausbildung.

Sofern Sie die Antwort auf Ihre Frage nicht finden, stellen Sie uns Ihre Frage hier, wir werden Ihnen diese schnellstmöglich beantworten.


Fragen zur Ausbildung an der Fachschule für Technik

In den Zeiten des Fachkräftemangels sind die Chancen, eine Tätigkeit in den vorher genannten Einsatzmöglichkeiten zu finden sehr gut. Und das nicht nur in Thüringen, sondern bundesweit. Außerdem steht den Absolventen der Fachschule der Weg in ein Bachelorstudium unter Anerkennung der erbrachten Leistungen offen.

Zulassungsvoraussetzungen für den Besuch der Fachschule für Technik sind der Realschulabschluss, eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mindestens einjährige Berufserfahrung im jeweiligen Fachbereich.

Die Fachschule verfügt über verschiedene Laboreinrichtungen, welche sich auf dem aktuellen Stand der Technik befinden. Außerdem werden moderne Unterrichtsmaterialien verwendet, wie interaktive Tafeln, Tablets etc. Des Weiteren wird in der Fachschule kostenfreies WLAN angeboten damit mitgebrachte Laptops, Tablets usw. genutzt werden können.

Die Ausbildung richtet sich nach den Ferien des Freistaat Thüringen. Sie erhalten eine Einladung mit Einschulungstermin.

In Teilzeit kann die Ausbildung auch mit fehlender Berufspraxis begonnen werden, allerdings muss die Berufspraxis während des 1. Jahres nachgewiesen werden.
In Vollzeit sind Individuelle Lösungen möglich, die Ausbildung kann auch mit fehlender Berufspraxis begonnen werden, allerdings muss die fehlende Berufspraxis in einem Praktika nachgeholt werden.

Grundsätzlich kann nach Beendigung der Hälfte der Ausbildung gewechselt werden. Es geht von Vollzeit in Teilzeit als auch von Teilzeit in Vollzeit.

Als kostenfreie Zusatzausbildung werden angeboten: Siemens S7-Graph; Siemens TIA-Portal; Grundlagen des Engineerings mit EPlan; CAD (SolidWorks); Vorbereitung auf die Prüfung zur Ausbildereignungsverordnung AEVO; weitere fachspezifische Kurse in den Spezialisierungen.
Sie haben weiterhin die Möglichkeit eine kostenpflichtige Zusatzausbildung während Ihrer Ausbildungszeit zu absolvieren: QM- Beauftragter; REFA- Grundausbildung 4.0 und REFA- Produktionsplaner.

Mit Technikerabschluss gibt es die Fachhochschulreife des Freistaat Thüringen, mit zusätzlicher Mathematikprüfung die allgemeine Hochschulreife für die gesamte Bundesrepublik.

Im 2. Ausbildungsjahr wird ein Betriebspraktikum absolviert, bei dem ein praxisbezogenes Projekt bearbeitet wird, zu diesen muss eine Projektarbeit angefertigt werden.
Die Wahl des Praktikumbetriebes kann durch den Studierenden selbst erfolgen.

Bei bestandener Prüfung wird die Zusatzbezeichnung Bachelor Professional ergänzt. Dies bedeutet Einordnung auf DQR 6-Niveau (Bachelor Niveau).


Fragen zur Finanzierung der Ausbildung

Die Ausbildung zum "Staatlich geprüften Techniker" ist staatlich finanziert und somit für Sie vollkommen kostenfrei. Auf Sie kommen lediglich die Kosten für Lehrmaterialien zu. Es gibt zahlreiche freiwillige Zusatzangebote. Diese sind teilweise kostenpflichtig.

1. Aufstiegs BaföG
Welche Formulare werden für den Antrag benötigt?
Von der Schule müssen Formblatt B & Z ausgefüllt werden, die man direkt mit der Bewerbung der Schule zu schicken kann.
Grundsätzlich gilt: Formblatt A & A1, je nach Lebenssituation können noch zusätzliche Formulare benötigt werden.
Wann sollte Bafög beantragt werden?
Am besten gleich mit Erhalt der Zulassungsbestätigung und der Formblätter B & Z.
Achtung aktuell sind ca. bis zu 5 Monaten Wartezeit möglich.
Muss die Förderung zurückgezahlt werden?
Aktuell werden die Lebenserhaltungskosten beim Aufstiegs BaföG voll gefördert und müssen nicht zurückgezahlt werden.

2.Schüler BaföG

3. Kindergeld
Individuell ist eine Verlängerung des Kindergeldes möglich, wenn dass 25 Lebensjahr noch nicht vollendet ist. Dazu sollte man sich am besten mit der zuständigen Stelle (der jeweiligen Familienkasse des Wohnortes) in Kontakt setzten.

Grundsätzlich gilt dass bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres eine Familienversicherung möglich ist, ansonsten kann man sich freiwillig versichern bei den jeweiligen Krankenkassen.
Nach Aufstiegs BaföG wird der Betrag der freiwilligen Krankenversicherung zum größten Teil erstattet, dazu muss das Formblatt „Bescheinigung zur Kranken- und Pflegeversicherung während der Dauer der Fortbildung“ von der Krankenkasse ausgefüllt werden und eingereicht werden.
Die Ausfüllung des Formblattes wird von der Krankenkasse erst erledigt wenn die Ausbildung begonnen hat, da die Schulbescheinigung dazu erforderlich ist.


Fragen zum Technischen Betriebswirt

Eine erfolgreiche abgeschlossene Ausbildung zum Staatlich geprüften Techniker, Industriemeister oder Handwerksmeister.

Aufgrund der fundierten technischen und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse kann man in unterschiedlichen Bereichen eines Unternehmens eingesetzt werden. Zum Beispiel: Controlling, Einkauf, Vertrieb, Projektmanagement usw.

Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne unter: faq.fst@bsc-uh.de oder benutzen Sie das Formular am Seitenende.